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Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) begrüßt das am 9. Februar verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene als verfassungswidrig eingestuft hat. Seit ihrer Einführung im Januar 2005 hat die DAH die Hartz-IV-Gesetze als unsozial abgelehnt.

"Wir fordern die Politik auf, den Regelsatz für Betroffene endlich sozial gerecht zu gestalten und somit deutlich zu erhöhen, um diesen wieder eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen", so DAH-Bundesvorstand Carsten Schatz.

Für chronisch Kranke und Menschen mit HIV/Aids fordert die DAH finanzielle Leistungen über den Regelsatz hinaus: "Menschen mit chronischen Krankheiten benötigen eine höhere finanzielle Unterstützung, um die drastischen Zuzahlungen bei medizinischer Versorgung sowie die vielen weiteren krankheitsbedingten Mehrbedarfe wie z.B. erhöhte Energiekosten, Fahrtkosten zum Arzt, gesundheitsfördernde Ernährung usw. bezahlen zu können", betont Silke Eggers, DAH-Referentin für Soziale Sicherung und Pflege.

Die DAH begrüßt zudem den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), eine unabhängige Kommission einzurichten, die dem Gesetzgeber entsprechende Vorschläge bezüglich eines sozial gerechten Hartz-IV-Regelsatzes unterbreiten soll. Darin vertreten sein müssten neben den Gewerkschaften auch Selbsthilfeorganisationen wie die Deutsche AIDS-Hilfe, Sozial- und Wohlfahrtsverbände.

(Pressemitteilung der DAH: Kontakt: Jörg Litwinschuh, DAH-Pressesprecher, Tel. 0177-28 22 581, E-Mail: presse@dah.aidshilfe.de, Silke Eggers, DAH-Referentin für Soziale Sicherung und Pflege, Tel. 030-690087-73, E-Mail: silke.eggers@dah.aidshilfe.de)