Nach jahrelangem Engagement des LSVD Saar für eine
Verfassungsänderung haben heute alle fünf Fraktionen des
saarländischen Landtages einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12,
Absatz 3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die
Formulierung "sexuelle Identität" ergänzt. Artikel 12.(3):
"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen
Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden."
Der Schutz, den Homosexuelle ab sofort im Saarland genießen, hat
nunmehr Verfassungsrang. Damit wurde nicht nur ein starkes Zeichen für
Akzeptanz, Toleranz und Respekt für die Würde gleichgeschlechtlich
Liebender gesetzt, sondern auch eine staatliche Verpflichtung gegen
bestehende Diskriminierung und für die rechtliche Gleichstellung in die
Landesverfassung aufgenommen. In Zeiten, in denen der Begriff "schwul"
zu den meist bemühten Schimpfwörtern dieser Gesellschaft, z.B. auf
Schulhöfen, gehört, hat die Entscheidung des Saarlandes Vorbildfunktion.
Sie wird helfen, in den Köpfen der Menschen etwas zu verändern.
Der LSVD Saar fordert heute insbesondere die saarländischen
Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP auf, nunmehr auch der
entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen und
somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen.
Ebenfalls einstimmig wurden die verpartnerten Beamtinnen und
Beamten beim "Familienzuschlag" mit ihren verheirateten Kollegen
gleichgestellt und sind somit in allen Fragen des Beamtenrechts im
Saarland gleichberechtigt.
Der LSVD Saar bedankt sich bei allen Abgeordneten des saarländischen
Landtages, insbesondere bei Isolde Ries (SPD), Thomas Schmitt (CDU)
Barbara Spaniol (Linke), Claudia Willger (Grüne), die diese Forderungen
seit langer Zeit sehr unterstützt und die heutige einstimmige Abstimmung
vorbereitet haben.
Hasso Müller-Kittnau,
Vorstand LSVD Saar, Bundesvorstand
(Pressemitteilung des LSVD Saar vom 13. April 2011)