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Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwulen in der saarländischen Landesverfassung

Am 17. Februar haben die 51 saarländischen Landtagsabgeordneten in erster Lesung einstimmig und ohne Enthaltung den Gesetzentwürfen zur Ergänzung der Verfassung des Saarlandes sowie zur Gleichstellung im Beamtenrecht zugestimmt. Das Gleichbehandlungs­gebot in Artikel 12 Absatz 3 der Saarländi­schen Verfassung wird um das Merkmal der sexuellen Iden­tität ergänzt. Zudem werden im Landesbe­amtenrecht verpartnerte Beamtinnen und Beamten so­wie Richterinnen und Richter rückwir­kend zum 01.07.2009 Ehepaa­ren beim Familienzuschlag gleichgestellt. Die Änderungen kön­nen nach 2. und 3. Lesung voraussichtlich im März in Kraft treten.