Am 17. Februar haben die 51 saarländischen Landtagsabgeordneten in erster Lesung einstimmig und ohne Enthaltung den Gesetzentwürfen zur Ergänzung der Verfassung des Saarlandes sowie zur Gleichstellung im Beamtenrecht zugestimmt. Das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 12 Absatz 3 der Saarländischen Verfassung wird um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt. Zudem werden im Landesbeamtenrecht verpartnerte Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter rückwirkend zum 01.07.2009 Ehepaaren beim Familienzuschlag gleichgestellt. Die Änderungen können nach 2. und 3. Lesung voraussichtlich im März in Kraft treten.