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Freie Fahrt für Schwerbehinderte im Regionalverkehr

Schwerbehinderte Menschen haben seit 1. September 2011 bundesweit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Regionalverkehr.

Voraussetzung ist mindestens eines der folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: G = gehbehindert, aG = außergewöhnlich gehbehindert, H = hilflos, Gl = gehörlos) oder Bl = blind. Außerdem benötigt man zum Schwerbehindertenausweis das "Beiblatt mit Wertmarke".

Die Wertmarke erhält man bei dem Versorgungsamt, das für den Wohnsitz zuständig ist. Sie ist sechs oder zwölf Monate gültig und kostet 30 Euro pro Halbjahr oder 60 Euro fürs ganze Jahr. Wer Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, VIII oder XII bezieht oder die Merkzeichen Bl oder H auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt hat, bekommt die Wertmarke kostenlos.

Die Freifahrt gilt in allen Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in vielen Bussen in ganz Deutschland. Ab heute kann man außerdem bundesweit die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn Regio AG nutzen. Dazu gehören die Züge der Produktklasse C (also S-Bahnen), Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE). Bisher galt die Freifahrtregelung in den Verkehrsverbünden und auf einem 50-km-Streckennetz rund um den Wohnort. Bei längeren Strecken mussten daher für einzelne Teilstrecken oft noch Fahrkarten gelöst werden. Damit ist es jetzt vorbei.

Aber Achtung: Wer in seinem bisherigen Streckennetz zuschlagspflichtige D-Züge eingetragen hatte, darf diese seit 1. September 2011 nicht mehr kostenlos nutzen. Fragen hierzu beantwortet die Deutsche Bahn unter der Servicenummer 0180-5 99 66 33 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunktarif max. 42 Cent/Min.) oder der Nummer der Mobilitätszentrale 0180-5 512 512 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunktarif max. 42 Cent/Min.).

Unverändert bleiben die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und von Hunden nach dem SGB IX sowie zur kostenfreien Platzreservierung. Auch die im alten Streckenverzeichnis der Bahn für bestimmte Strecken aufgezählten IC- und EC-Züge können laut Telefonauskunft der DB-Mobilitätszentrale wie bisher unentgeltlich genutzt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich aber auch hier vorher erkundigen.

Die Privatbahnen in Deutschland sind nicht an die genannten Regelungen gebunden, doch in den meisten konnten Schwerbehinderte mit Beiblatt und Wertmarke schon immer kostenlos fahren. Auch hier ist es ratsam, sich vorher bei den Bahnen zu informieren.

(Silke Eggers, Deutsche AIDS-Hilfe E.V., Berlin, 02.09.2011)