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Paritätischer Wohlfahrtsverband: Regelbedarfsermittlungsgesetz unhaltbar

Das Regelbedarfsermittlungsgesetz wird in der jetzigen Fassung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Diese Position vertritt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober.

Das neue Gesetz müsse sich am 3. Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 messen lassen. Demnach müsse der Gesetzgeber "alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren" bemessen.

Diesen Ansprüchen werde der vorgelegte Gesetzentwurf nicht gerecht. So fänden sich etwa in der Gruppe der langlebigen Verbrauchsgüter (z. B. Waschmaschinen oder Kühlschränke) bei den Erwachsenen keine belastbaren Ergebnisse. Das spreche dafür, diese Positionen nicht zu pauschalieren, sondern als einmalige Leistungen außerhalb des Regelsatzes zu gewähren. Zudem seien zahlreiche Positionen als nicht regelsatzrelevant außer Acht gelassen worden. Das sei zwar grundsätzlich zulässig, verstoße aber im gewählten Umfang gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach müssten die regelsatzrelevanten Positionen so bestimmt werden, dass ein interner Ausgleich möglich bleibt. Der Gesetzentwurf hingegen spreche im Ergebnis Grundsicherungsberechtigten ein Recht auf soziale Teilhabe ab.

Der PARITÄTISCHE ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Dem Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich gehört auch die Deutsche AIDS-Hilfe e. V. an.

Quelle: Stellungnahme des PARITÄTISCHEN vom 13. Oktober 2010 zum Regelbedarfsermittlungsgesetz