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Weiterhin Maskenpflicht

Trotz Lockerung der Corona-Maßnahmen gilt beim Besuch der Aidshilfe bis auf Weiteres Maskenpflicht. Bitte tragen Sie weiterhin eine Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder KN95/N95. Wir bitten Sie außerdem, sich beim Betreten der Geschäftsstelle die Hände zu desinfizieren und auf die Abstandsregel zu achten.